AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Wiener Backsalon
(Gewerbetreibende Astrid Köberl, MA)
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Wiener Backsalon (Gewerbetreibende Astrid Köberl, MA) und dem Besteller/der Bestellerin in ihrer zur Zeit der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten für alle Lieferungen/Aufträge innerhalb Österreich, Deutschland und der Schweiz.
§2 Vertragsschluss, Zahlweise
Das Angebot vom Wiener Backsalon im Internet stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller/die Bestellerin dar, ein Angebot abzugeben.
Die Berechnung der Torten im Kalkulationstool vom Wiener Backsalon dient rein dazu, dem Besteller/der Bestellerin einen Richtwert zur Wunschtorte zu geben, eine Preisgarantie aus dem Kalkulationstool gibt es nicht. Es gilt rein das schriftliche Angebot durch den Wiener Backsalon. Die Zustimmung des Angebots entspricht der Zustimmung der AGB, sofern im Angebot auf die AGB hingewiesen wurde.
Angebote vom Wiener Backsalon gelten als unverbindlich, ausgenommen davon sind Angebote im B2B Bereich größer/gleich 400€ Brutto-Auftragswert. Bei Anfragen im B2B Bereich in der genannten Preisklasse wird angenommen, dass ein gewisser Zeitaufwand in Hinsicht auf Planung und Logistik des Auftrags bereits in der Angebotserstellung nötig ist, um die spätere Umsetzbarkeit zu garantieren, wodurch für die Angebotserstellung von B2B Angeboten größer/gleich 400€ Brutto-Auftragswert jedenfalls ein Administrationsaufwand von 100€ zu entrichten ist. Dieser wird auf der Endrechnung nach Zustandekommen des Auftrags als Gutschrift in Abzug gebracht.
Bei Reservierung eines Hochzeitsdatums im Rahmen des Bestellprozesses einer Hochzeitstorte werden 250€ Reservierungsgebühr fällig, sofern die Summe der Hochzeitstorte die genannte Summe übersteigt, andernfalls wird die Gesamtsumme der Hochzeitstorte bei Datumsreservierung fällig. Die Reservierungsgebühr wird auf der Endrechnung der Hochzeitstorte in gleicher Höhe in Abzug gebracht.
Die Zahlung der bestellten Waren erfolgt bei B2C Kunden via Vorkasse, PayPal, bar bei Abholung oder Sofortüberweisung bei Abholung. Die Zahlung der bestellten Waren erfolgt bei B2B Kunden via Rechnung, zahlbar innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum. Bei PayPal Zahlungen werden für B2C sowie B2B Kunden 7% der Brutto-Gesamtsumme als Gebühr aufgerechnet.
Eine Rechnung erfolgt für B2B Kunden elektronisch, für B2C Kunden muss rechtlich keine Rechnung ausgestellt werden, wird aber auf Anfrage ebenfalls elektronisch übermittelt.
Preise ergeben sich über die Berechnung von Lebensmittelkosten, Hilfsmaterial und geschätzten Arbeitsstunden. Die Abrechnung von Lebensmittelkosten und Hilfsmaterial erfolgt nach den tatsächlichen Preisen am Abhol-/Lieferdatum der bestellten Waren.
§3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer/von der Käuferin elektronisch mitgeteilte Adresse, sofern es sich um eine Zustellung per Bote oder durch die Gewerbetreibende selbst gegen eine Liefergebühr handelt. Bei einer Selbstabholung von Frischeprodukten ist der Käufer/die Käuferin zu einer Abholung der Ware innerhalb des Verfalldatums verpflichtet.
Dies gilt für alle Frischeprodukte wie Torten, CakePops oder Desserts im Glas. Werden die Waren innerhalb dieses Zeitraumes vom Käufer/der Käuferin nicht abgeholt, besteht kein Anspruch auf Ersatz bzw. einer neuerlichen frischen Ware. Bei Keksen gilt eine Abholfrist von 7 Werktagen. Wenn die Ware innerhalb dieses Zeitraumes nicht abgeholt wird, verfällt der Anspruch auf die Ware und es wird auch der Kaufpreis nicht rückerstattet. Erfolgt die Zahlvariante bar bei Abholung und die Ware wird nicht abgeholt, erfolgt die Übermittlung einer schriftlichen, sofort zahlbaren Rechnung.
Verfalldaten: Torten, Desserts im Glas und CakePops bis zu 3 Tagen nach Abholung, Kekse bis zu 7 Werktagen nach Abholung
§4 Rücktrittsrecht
Soweit nach Vertragsschluss einer der nachfolgend aufgeführten sachlichen Gründe besteht, ist die Gewerbetreibende Astrid Köberl, MA zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag mit dem Besteller/der Bestellerin berechtigt:
1. Bei unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nicht bei von schuldhaft herbeigeführter Nichtbelieferung durch die Gewerbetreibende selbst.
Die Gewerbetreibende verpflichtet sich, den Besteller/die Bestellerin über die Nichtverfügbarkeit der Leistung nach Möglichkeit unverzüglich zu informieren. Bereits ausgetauschte Leistungen, insbesondere ein bereits vom Besteller/von der Bestellerin bezahlter Gesamtpreis, werden unverzüglich erstattet.
2. Bei nicht innerhalb der in §3 angeführten Fristen abgeholter Ware.
§5 Mängelhaftung
1. Im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Gewerbetreibende haftet nicht für weitere Schäden, die dem Besteller durch die mangelhafte Lieferung entstehen.
2. Dieser Hafungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Gewerbetreibenden beruhen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gewerbetreibenden oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom Wiener Backsalon.
§7 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller/der Bestellerin nur zu, wenn seine/ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Wiener Backsalon anerkannt sind.
§8 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein zweiwöchiges Widerrufsrecht trotz eines Fernabsatzvertrages besteht. Dies gilt auch für unsere Dienstleistungen sowie für Vertragsabschlüsse vorort in unseren lokalen Geschäften.
§9 Stornobedingungen, Stornogebühren
Da es sich bei den essbaren Waren immer um Produkte mit sehr kurzer Haltbarkeit und teilweise langen Vorlaufzeiten in der händischen Herstellung handelt, werden bei einem Storno von Aufträgen nach getätigter schriftlicher Bestätigung, egal in welcher Form (WhatsApp Chat, Mail, Bestellformular) 100% des Brutto-Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Eine Ausnahme dieser Regelung besteht nur im Rahmen von Hochzeitstorten: Bei Reservierungen eines Hochzeitsdatums im Rahmen des Bestellprozesses einer Hochzeitstorte werden 250€ Reservierungsgebühr fällig, sofern die Summe der Hochzeitstorte die genannte Summe übersteigt, andernfalls wird die Gesamtsumme der Hochzeitstorte bei Datumsreservierung fällig. Die Reservierungsgebühr wird auf der Endrechnung der Hochzeitstorte in gleicher Höhe in Abzug gebracht.
Bei Absage der Hochzeitstorte weniger als 60 Tage vor der Hochzeit kann das Datum schwer nochmal verkauft werden, weshalb der volle Brutto-Auftragswert der Torte in Rechnung gestellt wird. Erfolgt die Absage der Reservierung mehr als 60 Tage vor dem Hochzeitsdatum, wird rein die Reservierungsgebühr fällig. Ist der Auftragswert der Hochzeitstorte weniger als 250€, fällt die Brutto-Summe als Stornogebühr an.
§10 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sämtliche persönlichen Daten, welche beim Online-Bestellvorgang abgefragt werden, werden nach Übernahme der gekauften Waren/Dienstleistungen durch den Käufer/die Käuferin oder eine dazu autorisierte Person unverzüglich gelöscht. Datenschutzbeauftragte vom Wiener Backsalon ist die Gewerbetreibende Astrid Köberl, MA.
Wiener Backsalon
Astrid Köberl, MA (Gewerbetreibende)
Florianigasse 73/9
1080 Wien
0660/6001163